Digitalen Produktpass (DPP) erstellen in 5 Schritten

November 19, 2025
Oguzhan Goncu

Die Erstellung eines Digitalen Produktpasses (DPP) ist keine einmalige administrative Aufgabe, sondern ein mehrstufiger, fortlaufender Prozess, der die Einhaltung technischer, datenbezogener und rechtlicher Anforderungen der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) erfordert.

Der DPP ist in erster Linie die Pflicht des Herstellers oder, falls dieser nicht in der EU ansässig ist, des Importeurs.

Da die endgültigen technischen Spezifikationen und die Zertifizierung von DPP-Dienstleistern noch Gegenstand laufender Konsultationen und künftiger delegierter Rechtsakte sind, existiert noch kein finaler, offiziell nummerierter Erstellungsprozess.

Basierend auf den Pflichten der Wirtschaftsteilnehmer in der ESPR lassen sich die folgenden 5 Schritte ableiten, die Unternehmen bei der Erstellung und Implementierung eines DPP durchlaufen müssen:

5 Schritte zur Erstellung und Implementierung des Digitalen Produktpasses (DPP)

Schritt 1: Einhaltung der Ökodesign-Anforderungen und Konformitätsbewertung

Der erste Schritt besteht darin, die Produktkonformität und die erforderlichen Nachweise sicherzustellen, bevor das Produkt überhaupt in Verkehr gebracht werden darf.

Was zu tun ist Details
A. Konformität sicherstellen Das Unternehmen (Hersteller oder Importeur) muss gewährleisten, dass das Produkt die in den anwendbaren delegierten Rechtsakten (DLA) festgelegten Ökodesign- und Leistungsanforderungen erfüllt.
B. Konformitätsbewertung und Dokumentation Der Hersteller muss das in der DLA festgelegte Konformitätsbewertungsverfahren durchführen lassen und die technischen Unterlagen erstellen. Diese Dokumente müssen zehn Jahre lang aufbewahrt werden.
C. EU-Konformitätserklärung Nach erfolgreichem Nachweis der Konformität muss der Hersteller die EU-Konformitätserklärung ausstellen.

Schritt 2: Datenbeschaffung und Definition des DPP-Inhalts

Das Unternehmen muss alle notwendigen Informationen sammeln, die den ökologischen Fußabdruck und die Kreislauffähigkeit betreffen.

Was zu tun ist Details
A. Pflichtdaten sammeln Der DPP muss richtige, vollständige und aktuelle Daten enthalten. Dazu gehören mindestens Informationen zur Nachhaltigkeit, Haltbarkeit und anderen Umweltaspekten. Weitere Pflichtdaten umfassen Angaben zu Herkunft, Materialien, Umweltauswirkungen und Entsorgungsempfehlungen.
B. Informationen zu besorgniserregenden Stoffen Die Informationsanforderungen müssen die Rückverfolgung besorgniserregender Stoffe während des gesamten Lebenszyklus ermöglichen. Diese Angaben umfassen die chemische Bezeichnung, den Teil des Produkts, der den Stoff enthält, die Konzentration sowie Anweisungen zur sicheren Verwendung.
C. Zusätzliche Informationen Der DPP kann auch digitale Gebrauchsanleitungen, Sicherheitshinweise und Konformitätsdokumente enthalten.
D. Zugriffsrechte festlegen Der Zugang zu den Daten muss auf der Grundlage differenzierter Zugangsrechte geregelt werden (z. B. für Kunden, Reparaturbetriebe, Recycler und Behörden).

Schritt 3: Technische Gestaltung und Verknüpfung des Passes

Dies beinhaltet die technische Umsetzung des Passes als Datenstruktur und dessen physische Anbindung an das Produkt.

Was zu tun ist Details
A. Produktkennung (UPI) erstellen Der DPP muss mit einer dauerhaften, eindeutigen Produktkennung (UPI) verknüpft sein. Diese Kennung muss internationalen Normen entsprechen (z. B. GTIN, ISO/IEC 15459).
B. Datenträger anbringen Der DPP muss über einen Datenträger (z. B. QR-Code) zugänglich sein. Dieser Datenträger muss auf dem Produkt, seiner Verpackung oder den Begleitdokumenten angebracht werden.
C. Interoperables Format gewährleisten Die Daten müssen auf offenen Standards basieren, in einem interoperablen, maschinenlesbaren, strukturierten und durchsuchbaren Format erstellt werden, um die Ende-zu-Ende-Kommunikation und Datenübertragung zu gewährleisten.
D. Datenschutz sicherstellen Es dürfen keine personenbezogenen Daten von Kunden im DPP gespeichert werden, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Einwilligung vor.

Schritt 4: Registrierung und Drittdienstleister-Einbindung

Nach der Erstellung muss der DPP gesichert und bei der zentralen EU-Stelle registriert werden.

Was zu tun ist Details
A. Register-Upload Der Wirtschaftsteilnehmer, der das Produkt in Verkehr bringt, muss die eindeutigen Produktkennungen (UPI) und andere in der DLA festgelegte Daten in das zentrale EU-Digitalproduktpassregister (das bis zum 19. Juli 2026 von der Kommission eingerichtet werden soll) hochladen.
B. Registrierungskennung erhalten Das Register übermittelt dem Wirtschaftsteilnehmer automatisch eine eindeutige Registrierungskennung (URI), die für Zollkontrollen benötigt wird.
C. Sicherungskopie beauftragen Der Wirtschaftsteilnehmer, der das Produkt in Verkehr bringt, muss eine Sicherungskopie des DPP über einen unabhängigen Digitalproduktpass-Drittdienstleister zur Verfügung stellen.

Schritt 5: Bereitstellung und Wartung

Die Verpflichtung endet nicht mit der Registrierung. Der DPP muss zugänglich gemacht und aktuell gehalten werden.

Was zu tun ist Details
A. Zugänglichkeit gewährleisten Der DPP muss für Kunden und potenzielle Kunden leicht zugänglich gemacht werden, auch im Falle des Fernabsatzes (E-Commerce). Der Wirtschaftsteilnehmer muss Händlern und Online-Marktplätzen eine digitale Kopie des Datenträgers oder der UPI innerhalb von fünf Arbeitstagen zur Verfügung stellen.
B. Datenpflege und Verfügbarkeit Die Daten müssen kontinuierlich aktualisiert und der DPP muss für den in der DLA festgelegten Zeitraum, der mindestens der voraussichtlichen Lebensdauer des Produkts entsprechen muss, verfügbar gehalten werden.

Quellen & weiterführende Links

Autor/Organisation Jahr Titel Link
data.europa.eu 2024 (27. September) EU's Digital Product Passport: Advancing transparency and sustainability Link öffnen
Europäische Kommission 2024 (13. November) Commission seeks views on the future Digital Product Passport – Internal Market, Industry, Entrepreneurship and SMEs Link öffnen
Europäische Kommission 2025 (9. April) Commission launches consultation on the Digital Product Passport – Internal Market, Industry, Entrepreneurship and SMEs Link öffnen
Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union 2024 (13. Juni) VERORDNUNG (EU) 2024/1781 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte (ESPR) Link öffnen
Oguzhan Goncu

Oguzhan Goncu is a Marketing Manager at sqanit, where he focuses on Digital Product Passport (DPP) solutions and sustainability-driven product innovation. With previous experience in fintech and e-commerce, he combines analytical thinking and creative strategy to communicate complex regulatory topics in a clear and practical way.

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